Montag, 28. November 2022

Käufe unter Nießbrauch / blankes Eigentum

Beim Kauf einer Immobilie unter spanischer Sonne ist es interessant, sich zu überlegen, wie man kaufen will. Dies kann unangenehme oder teure Überraschungen im Nachhinein vermeiden.

Kauf ALS EINZELPERSON UNTER NIESSBRAUCH / BARE EIGENTUM: WAS SIE WISSEN MÜSSEN

Als belgischer Staatsbürger können die Erbschaftssteuern in Belgien für den Besitz einer spanischen Immobilie in vollem Eigentum erheblich sein, wenn Sie versterben.

Deshalb kann es in vielen Fällen vorteilhaft sein, Ihr neues Juwel unter einem aufgeteilten Kauf zu erwerben.

Wenn Sie sich für einen aufgeteilten Kauf entscheiden, bedeutet dies, dass Sie in diesem Fall nicht das volle Eigentum erwerben werden.

In diesem Szenario würden in der Regel Ihre Kinder das bare Eigentum erwerben und die Eltern den Nießbrauch.

Diese Technik teilt im Wesentlichen das volle Eigentum in zwei Teile auf: bare Eigentum - Nießbrauch, und ist auch in Spanien sehr verbreitet.

Zusammenfassend:

  • Nießbraucher haben das Nutzungsrecht an der spanischen Immobilie. Sie können dort wohnen oder sie vermieten und Einkünfte daraus erzielen.
  • Bare Eigentümer besitzen die spanische Immobilie selbst, können aber keinen Nutzen oder Einkommen daraus ziehen.

Die spanische notarielle Kaufurkunde

Sie können Ihr spanisches Juwel perfekt unter barem Eigentum / Nießbrauch erwerben. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Wert des barem Eigentums und des Nießbrauchs durch den spanischen Verteilungsschlüssel und nicht durch Belgien bestimmt wird.

Was passiert bei Tod der Nießbraucher?

Wenn ein Eigentümer in vollem Eigentum verstirbt, werden seine Erben in Belgien Erbschaftssteuer zahlen.

Wenn jedoch der Kauf unter Aufteilung Nießbrauch / bare Eigentum erfolgt ist, entfallen diese Erbschaftssteuern, wenn der Nießbraucher stirbt. Der bare Eigentümer muss jedoch spanische Übertragungssteuer auf den Wert zahlen, der durch den Nießbrauch repräsentiert wird.

Auf was Sie achten sollten

Jeder zahlt seinen eigenen Anteil. Wenn Sie als Eltern den gesamten Betrag zahlen (einschließlich des Anteils am barem Eigentum), können schnell Probleme entstehen.

Die Steuerbehörden betrachten dies als "bedeckte Begünstigung" und werden im Todesfall trotzdem Erbschaftssteuer erheben.

Daher ist es wichtig, dass das bare Eigentum tatsächlich von den bare Eigentümern selbst bezahlt wird.

Lösungen:

Wenn Ihre Kinder die Mittel haben, den Wert des barem Eigentums selbst zu finanzieren, ist es wichtig, dass sie dies auch persönlich bezahlen.

Die Kontoauszüge der Zahlungen sind in diesem Fall ein idealer Nachweis, um zukünftige Diskussionen zu vermeiden. Sie werden auch der notariellen Urkunde in Spanien hinzugefügt.

Oft haben Kinder jedoch nicht die Mittel, um das bare Eigentum zu erwerben. In diesem Fall können die Eltern den Wert des barem Eigentums den Kindern schenken.

Möglichkeiten, Ihren Kindern zu schenken

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Schenkung vorzunehmen.

  1. Notarielle Schenkung: In diesem Fall zahlen Sie 3%* Schenkungssteuer. (*Eltern - Kinder). Durch die Zahlung der Schenkungssteuer entfällt automatisch die Erbschaftssteuer.
  2. Nicht-registrierte Bankgeschenk: Sie überweisen den Betrag auf das Konto Ihrer Kinder und bewahren den Nachweis gut auf. Es ist kein Notar beteiligt und es fällt daher keine Schenkungssteuer an. Wenn Sie sich jedoch für Option 2 entscheiden, gibt es noch eine Bedingung, die Sie erfüllen müssen, um den Steuerbeamten endgültig auszuschalten. Sie müssen nach der Schenkung noch drei Jahre leben. Stirbt der Schenker innerhalb von drei Jahren nach der Schenkung, unterliegt der geschenkte Betrag der Erbschaftssteuer, die teurer ist als die Schenkungssteuer.