Samstag, 21. September 2019

Garantiezeiten für Neubauten in Spanien

Je nach Art des Schadens wird die Laufzeit festgelegt. Von allen Beteiligten (Bauherr, Bauunternehmer, Architekt und technischer Architekt) wird erwartet, dass sie gemeinsam Verantwortung tragen.

Neubau - Fertigstellung - Haftung

Einige Gewährleistungsfristen werden durch das Baugesetz (LOE - Ley de Ordenación de la Edificación) gewährt.

Je nach Art des Schadens wird die Laufzeit festgelegt.

Alle Beteiligten (Bauherr, Bauunternehmer, Architekt und technischer Architekt) werden als gemeinsam verantwortlich angesehen.

Diese Zeiträume sind wie folgt:

  • 10 Jahre für bauliche Mängel (Balken, Säulen, Böden, Fundamente, Stützmauern usw.).
  • 3 Jahre für Mängel an Elementen oder Merkmalen, die die Bewohnbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen.
  • 1 Jahr für Mängel an den Oberflächen. 

Diese Fristen beginnen mit der Fertigstellung der Arbeiten durch den Bauträger (notarielle Urkunde - Fertigstellung) und nicht mit dem Kauf der Immobilie.

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