Mittwoch, 22. Dezember 2021
Auch in Spanien hat das Land eine Endgültigkeit oder Bestimmung erhalten. So wie man bei uns landwirtschaftliche Flächen, Naturflächen, Industrieflächen, Bauland, ... hat, so ist es auch in Spanien.
Wohnbauland dient letztlich dem Zweck des (ständigen) Wohnens oder des Zweitwohnsitzes. Das bedeutet nicht, dass man hier nicht vermieten kann; im Gegenteil, es ist durchaus möglich, langfristig zu mieten. Für kurzfristige Vermietungen (z. B. für einige Tage oder Wochen) ist eine (touristische) Genehmigung erforderlich. Die Art der Anwendung und die Bedingungen sind in den einzelnen autonomen Regionen unterschiedlich.
In einer Zone mit Wohncharakter wird beispielsweise ein Hotel (Touristenziel) nicht genehmigt.
Touristisch genutzte Grundstücke sind in der Regel etwas billiger (je nach Region), weil sie mit Einschränkungen verbunden sind. Diese Flächen dienen der Förderung des Tourismus, der in Spanien eine wichtige Einnahmequelle darstellt.
Es kommt vor, dass auf diesen Grundstücken Wohnungen gebaut werden, die aber mindestens 6 Monate im Jahr vermietet werden müssen. Das bedeutet, dass der Eigentümer selbst nicht vermieten darf, sondern der Betreiber der gesamten Wohnanlage dies tun muss.
Dabei handelt es sich in der Regel um (bekannte) Hotelketten.
Da Sie mindestens sechs Monate lang vermieten müssen, ist eine Daueranmeldung nicht möglich.
Manchmal können diese Formeln interessant sein, weil man im Gegenzug für die Aufgabe einer gewissen Autonomie eine gewisse (sorglose) Gegenleistung erhält, aber das muss von Fall zu Fall geprüft werden.
Andererseits sind bestimmte Einschränkungen, wie die Personalisierung Ihres Eigentums, nicht erlaubt, um die Einheitlichkeit zu wahren. Das ist eine persönliche Entscheidung, aber auf diese Weise sind Sie bereits gut informiert.
Kanarische Inseln Touristenunterkünfte
Auf den Kanarischen Inseln wird die Unterbringung von Touristen durch die im Dekret 113/2015 verabschiedete Verordnung über Ferienwohnungen geregelt, obwohl es ein Gesetz über Ferienwohnungen gibt, das deren Nutzung einschränken würde.
Nach dem derzeit geltenden Dekret müssen die Ferienhäuser auf den Kanarischen Inseln (sofern die Eigentümergemeinschaft dies zulässt) eine Plakette tragen, auf der die Eintragungsnummer im Allgemeinen Touristenregister angegeben ist.