Donnerstag, 16. Dezember 2021

MODELO 210: Spanische Einkommensteuer für Nichtansässige

Jedes Mal, wenn wir uns dem Jahresende nähern, ist es wieder an der Zeit, einen Moment über diese Steuerpflicht und die in Spanien zu zahlende Steuer nachzudenken.

Jeder Besitz einer Immobilie (auch wenn sie nicht vermietet wird) stellt für die Steuerbehörden eine Form von Einkommen dar.

Wenn man die Immobilie vermietet, muss man diese Erklärung vierteljährlich abgeben. (Bestimmte Ausgaben können abgezogen werden, um ein Netto-Mietergebnis zu erhalten). 

Was ist, wenn man nicht vermietet? Auch dann ist die Abgabe dieser Erklärung vor Jahresende obligatorisch. (einmal pro Jahr)

Für wen gilt diese Erklärung? Für jeden nichtsteuerlichen Gebietsansässigen (dies kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein), der im Besitz von Grundstücken ist. (Ob man mietet oder nicht, spielt keine Rolle).

Nicht steuerlich ansässig bedeutet, dass man seine jährliche Steuererklärung in einem anderen Land als dem, in dem sich die Immobilie befindet, abgibt.

Es ist wichtig zu wissen, dass man für diese Zahlung KEINE NOTICE erhält.

Die spanischen Steuerbehörden gehen davon aus, dass man die geltende Gesetzgebung kennt und selbst die notwendigen Initiativen ergreift.

Wenn man in Spanien steuerlich ansässig ist (wenn man mehr als 183 Tage in Spanien verbringt und der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien stattfindet), braucht man das MODELO 210 nicht auszufüllen, da man seine gesamte Steuererklärung in Spanien abgibt.

Der Steuersatz für Nichtansässige und Ansässige in einem Land der Europäischen Union beträgt 19 %.

Wir empfehlen immer, sich an einen Fachmann auf diesem Gebiet zu wenden und diese Steuererklärung korrekt auszufüllen.

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